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   VG Dresden, 01.08.2013 - 3 L 300/13   

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VG Dresden, 01.08.2013 - 3 L 300/13 (https://dejure.org/2013,51569)
VG Dresden, Entscheidung vom 01.08.2013 - 3 L 300/13 (https://dejure.org/2013,51569)
VG Dresden, Entscheidung vom 01. August 2013 - 3 L 300/13 (https://dejure.org/2013,51569)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Es handelt sich bei den Klägern um EU-Bürger ohne Aufenthaltsgrund bzw. ohne materielles Aufenthaltsrecht (zu dieser Personengruppe vgl. auch BVerwG Urteil vom 31.05.2012 - 10 C 8/12; VG Dresden Beschluss vom 01.08.2013 - 3 L 300/13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 430/13

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für bulgarische

    Es handelt sich bei den Klägerinnen um EU-Bürgerinnen ohne Aufenthaltsgrund bzw. ohne materielles Aufenthaltsrecht (zu dieser Personengruppe vgl. auch BVerwG Urteil vom 31.05.2012 - 10 C 8/12; VG Dresden Beschluss vom 01.08.2013 - 3 L 300/13).
  • OVG Sachsen, 25.10.2018 - 3 A 736/16

    Recht auf Einreise und Aufenthalt; Freizügigkeitsberechtigung; Feststellung des

    8 Das Verwaltungsgericht lehnte die vorläufigen Rechtsschutzanträge der Klägerinnen mit Beschluss vom 1. August 2013 - 3 L 300/13 - ab.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 29 AS 3028/16

    Litauische Staatsangehörige; Krankenpflegerin; Integrationskurs; Deutschkurs;

    Der Begriff der Berufsausbildung bezieht sich nach der Systematik des Gesetzes nur auf entgeltliche Ausbildungstätigkeiten, die unionsrechtlich einen Arbeitnehmerstatus begründen (vgl. Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 1. August 2013 - 3 L 300/13, VG Augsburg, Urteil vom 20. März 2018 - Au 1 K 17.1036 - zur Teilnahme an Deutschkursen zur Erlangung der Gleichwertigkeitsprüfung bei Ärzten nach § 3 Abs. 2 Bundesärzteordnung , beide juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 7 AS 1088/15

    Verpflichtung zur Zahlung von Leistungen an nicht arbeitssuchende bulgarische

    Es handelt sich bei den Klägern um EU-Bürger ohne Aufenthaltsgrund bzw. ohne materielles Aufenthaltsrecht (zu dieser Personengruppe vgl. auch BVerwG Urteil vom 31.05.2012 - 10 C 8/12;VG Dresden Beschluss vom 01.08.2013 - 3 L 300/13).
  • SG Dortmund, 14.04.2014 - S 32 AS 4882/12

    Anspruch eines EU-Ausländers bei Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche auf

    Sollte sich eine Arbeitssuche des Klägers, die noch Aussicht auf Erfolg bietet, nicht feststellen lassen, so wäre er eine Person ohne materielles Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU, die wirtschaftlich inaktiv ist, ohne über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel zu verfügen oder ein Daueraufenthaltsrecht zu haben (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 7 i. V. m. § 4 Abs. 1 und § 4a FreizügG/EU), also ein Unionsbürger ohne (materielle) Freizügigkeitsberechtigung (vgl. zu dieser Personengruppe z. B. LSG NRW, Urteil vom 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 - juris (Rn. 37 ff., insbes. Rn. 57 ff.) m. w. N.; VG Dresden, Beschluss vom 01.08.2013 - 3 L 300/13 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - L 25 AS 3035/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen zur Sicherung des

    Der Begriff der Berufsausbildung bezieht sich nach der Systematik des Gesetzes nur auf entgeltliche Ausbildungstätigkeiten, die unionsrechtlich einen Arbeitnehmerstatus begründen (vgl. Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 1. August 2013 - 3 L 300/13 - juris).
  • SG Dortmund, 12.02.2014 - S 32 AS 5677/13

    Anspruch eines Drittstaatsangehörigen und Familienanghörigen eines Unionsbürgers

    Bei dem Antragsteller handelt es sich daher um eine Person ohne materielles Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU (vgl. zu dieser Personengruppe z. B. LSG NRW, Urteil vom 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 - juris (Rn. 37 ff., insbes. Rn. 57 ff.) m. w. N.; VG Dresden, Beschluss vom 01.08.2013 - 3 L 300/13 - juris).
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